Gasprüfungen nach DVGW G607


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Gasprüfung am Wohnwagen und Wohnmobil

Wohnwagen- oder Wohnmobilbesitzer sind dazu verpflichtet, alle zwei Jahre eine Gasprüfung an ihrem Wohnwage  oder -mobil durchführen zu lassen. Mit dieser Prüfung soll gewährleistet werden, dass sich die Flüssiggasanlage wie z.B. Kühlschrank, Heizung, Kocher und Boiler auf dem neuesten Stand befinden und einwandfrei funktionieren.

Gasanlagen sind regelmäßig zu überprüfen

Regelmäßige Überprüfungen der Gasleitungen und weiteren Vorrichtungen am Wohnwagen oder -mobil, die essentiell für die Gasversorgung sind für die eigene Sicherheit wichtig. Sehr schnell kann durch eine kaputte Leitung Gas austreten und schon bei der nächsten angezündeten Zigarette kann dies in einer Katastrophe enden. Damit dies auf keinen Fall passiert, ist eine regelmäßige Prüfung der Gasanlage unerlässlich. Eine defekte Gasanlage kann ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen, das durchaus lebensbedrohlich sein kann. Insofern ist die Gasprüfung beim Wohnwagen ein durchaus wichtiges und sinnvolles Unterfangen.
Die Gasprüfung wird in der Regel bei der HU durchgeführt. Viele Wohnwagen, -mobil und Campingplätze bestehen auf eine gültige Plakette und lassen Camper teilweise gar nicht erst auf die Anlage

So sollte eine richtige Prüfung aussehen

Damit sowohl die eigene als auch die Sicherheit der Familie gewährleistet ist, sollte in regelmäßigen Abständen die Gasanlage bei der HU geprüft werden. Hier folgt nun eine beispielhafte Gasprüfung, anhand welcher, jeder Wohnwage - oder Wohnmobilbesitzer regelmäßig selbst eine Prüfung durchführen kann.
Als erstes wird der Gaskasten begutachtet. Die Gasflaschen sollten fest befestigt sein und der Gaskasten sollte weder äußerliche noch Beschädigungen im Innenraum aufweisen. Dann wird das Alter der Schläuche und Druckminderer angeschaut. Dabei wird kontrolliert, ob das Alter mit dem in der Gasprüfbescheinigung aufgeführtem Alter übereinstimmt.
Abgesehen davon, muss vom Kontrolleur der Gasanlage sichergestellt werden, dass sich keine Zündquellen im Gaskasten befinden. Dann wird nachgeschaut, ob der Druckminderer zugelassen ist für den vorliegenden Einsatzzweck. Ferner wird auch nachgeschaut, ob der Anlagendruck den Vorschriften entsprechend ist.
Als nächstes sind die Absperrhähne an der Reihe. Es wird die gesamte verbaute Gasanlage begutachtet und nachgesehen, ob alle Absperrhähne offen sind, damit eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden kann.

Die Dichtheitsprüfung

Für die Dichtheitsprüfung wird die Gasflasche verschlossen und der Schlauch vom Druckregler an die Luftpumpe, welche in diesem Fall als Prüfgerät für die Dichtheit fungiert, angeschlossen. Die Anlage wird jetzt mit einem Druck von 150 mBar beaufschlagt. Sowohl bei 30 mBar- als auch bei 50 mBar-Anlagen wird mit 150 mBar geprüft, da der mögliche Maximaldruck in der Anlage bei knapp über 150 mBar liegt und sich dann die Überdrucksicherungen der Druckminderer öffnen. Jetzt heißt es 5 Minuten warten, damit sich die Luft im Leitungssystem abkühlen kann. In diesen 5 Minuten kann es zu einem Druckabfall kommen. Es darf jedoch keinesfalls nachgepumpt werden. Nach diesen ersten 5 Minuten muss nochmals 5 Minuten der Druck gehalten werden. Somit sind die letzten 5 Minuten erst die richtige Dichtheitsprüfung. Falls der Druck am Ende der 5 Minuten nicht abgefallen sein sollte, ist die Dichtheitsprüfung positiv verlaufen. Wenn dies der Fall ist, wird der Druckminderer erneut angeschlossen.

Die Brennprobe

Nun wird die Gasflasche für die Brennprobe aufgedreht. Die Verbindungen zwischen der Gasflasche und dem Druckminderer werden nun mit Leck-Such-Spray auf ihre Dichtheit kontrolliert. Ebenso wird die Verbindung zwischen dem Druckminderer und dem Gasschlauch begutachtet. Jetzt können alle Gasgeräte gezündet werden. Auf höchster Stufe sollten sie gemeinsam einige Zeit laufen. Hierbei wird das Flammbild begutachtet und davon auf den Gasdruck und Brenner geschlossen, ob diese auch korrekt und einwandfrei sind.

Die Zündsicherungen

Zur Kontrolle der Zündsicherungen werden die Absperrventile hintereinander geschlossen. Es wird nun die Zeit gemessen, bis die Zündsicherungen auslösen. Durch diese Prüfung werden nicht nur die Zündsicherungen kontrolliert, sondern ebenfalls die Funktion der Absperrhähne. Wenn bis hierhin alles hoffentlich erfolgreich gelaufen ist, steht nur noch das Ausfüllen der Prüfbescheinigung und das Anbringen der Prüfplakette auf dem Plan.

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