Gasanlagenprüfung Autogas
Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Gaswiederholungsprüfung (GWP)
Im Rahmen der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO ist bei Fahrzeugen mit Autogasanlagen eine wiederkehrende Prüfung der Gasanlage durchzuführen, es sei denn, daß eine außerordentliche Prüfung GAP oder die Gassystem- Einbauprüfung innerhalb des letzten Jahres durchgeführt wurde und dieses bescheinigt werden kann. Bei der Prüfung wird gem. Anlage VIII a StVZO die gesamte Gasanlage auf Zustand, Ausführung und Dichtheit geprüft. Diese Punkte sind wie folgt definiert:
Zustand- Auffälligkeiten
Alle Bauteile der Anlage werden auf sichtbare Schäden oder Mängel überprüft. Dazu wird durch eine Sichtprüfung der Bauteile durchgeführt, das diese:
- nicht geknickt
- nicht beschädigt,
- nicht korrodiert,
- nicht locker
sind und
- nicht durch Vibrationen im Fahrbetrieb an Karosserieteilen scheuern